AGB LINGUA CARE e.U.

§ 1. Umfang der Leistung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber (dem Kunden) und dem Sprachdienstleister (LINGUA CARE e.U.), welcher die in Punkt 1.2. angeführten Leistungen erbringt (in weiterer Folge als Sprachdienstleister bezeichnet), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

1.2. Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber umfasst grundsätzlich das Übersetzen, Dolmetschen (konsekutiv und simultan), Sprachtraining, Textkorrektorat, Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung allfälliger Zusatzleistungen.

1.3. Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.

1.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Sprachdienstleister bereits zur Angebotslegung mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden wird, z. B. ob sie

1.4.1. für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist,

1.4.2. nur der Information dient,

1.4.3. der Veröffentlichung und Werbung bestimmt ist,

1.4.4. für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren,

1.4.5. oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Sprachdienstleister von Bedeutung ist.

1.5. Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keine Haftung des Sprachdienstleisters.

1.6. Übersetzungen sind vom Sprachdienstleister, so nichts anderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern.

1.7. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies dem Sprachdienstleister bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür bekannt geben.

1.8. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.

1.9. Der Sprachdienstleister hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt er jedoch ausschließlicher Sprachdienstleister und Vertragspartner des Auftraggebers.

1.10. Der Name des Sprachdienstleisters darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt wurde und wenn keine Veränderungen an der Übersetzung vorgenommen wurden.

1.11. Nach Auftragsvergabe ist der Sprachdienstleister von Kundenseite mit allen für die Übersetzung wichtigen Informationen zu versorgen. Das inkludiert neben dem Quelltext sämtliche Zusatzinformationen, welche bei Durchführung der Übersetzung zu berücksichtigen sind (Glossare, Abkürzungsbezeichnungen,…). Das Quellmaterial muss in einer für den Sprachdienstleister weiter verwertbaren Form übermittelt werden. Auch wenn bereits Übersetzungen zu dem zu bearbeitenden Thema bestehen, sind diese als Vorlage an den Sprachdienstleister weiterzuleiten.

1.12.  Bei Dolmetscheinsätzen verpflichtet sich der Auftraggeber, spätestens vier Tage vor Durchführungstermin eine umfangreiche Zusammenfassung zu Themen, Inhalten und Schwerpunkten zu übermitteln. Dies muss in schriftlicher Form via E-Mail an den Sprachdienstleister erfolgen. Der Auftraggeber haftet für Schäden an geliehener Technik.

1.13. Der Sprachdienstleister bietet auch die Erstellung und Pflege einer Terminologie-Datenbank an. Diese Datenbank dient der Konsistenz des Corporate-Wordings und ist Eigentum des Sprachdienstleisters. Der Sprachdienstleister ist nicht verpflichtet diese an den Kunden weiter zu geben. Die Durchführung des Terminologie-Managements ist für den Kunden kostenlos.

§ 2. Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung

2.1. Die Preise für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) des Sprachdienstleisters, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind.

2.2. Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage (zum Beispiel: Ausgangstext, Zieltext, Stundensatz, Seitenanzahl, Zeilenanzahl).

2.3. Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur als völlig unverbindliche Richtlinie. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Sprachdienstleister den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

2.4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

2.5. Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2,5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die Erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage, sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages, als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen oder -senkungen berechtigen den Sprachdienstleister ebenfalls zu einer entsprechenden nachträglichen Preiskorrektur.

2.6. Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann, so im Einzelfall nicht anders vereinbart, ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt werden.

2.7. Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.

2.8. Die Mindestauftragspauschale für sämtliche Dienstleistungen beträgt € 35,00. (exkl. MwSt.)

2.9. Die Dienstleistung gilt als abgeschlossen sobald die Lieferung an den Kunden erfolgt ist.

2.10. Die Rechnungslegung erfolgt nach erbrachter Dienstleistung. Dabei gilt eine Übersetzung oder Textkorrektur als abgeliefert sobald die Übersetzung oder Textkorrektur an den Kunden übermittelt wurde. Nachträgliche Änderungswünsche sind vom Sprachdienstleister nicht zwingend innerhalb einer bestimmten Lieferfrist abzuliefern und haben auch keinen Einfluss auf die Zahlungsfrist.

§ 3. Lieferung

3.1. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Sprachdienstleister angenommenen Auftrages und hat der Auftraggeber an einer verspäteten Lieferung kein Interesse, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins bei einem Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den dem Sprachdienstleister die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden; für den Fall eines Fixgeschäfts obliegt es dem Sprachdienstleister zu beurteilen, ob auch bei verspäteter zur Verfügung Stellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann.

3.2. Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.

3.3. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Sprachdienstleister zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages beim Sprachdienstleister. Der Sprachdienstleister hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

3.4. Übersetzungen und Textkorrekturen werden via E-Mail elektronisch an den Auftraggeber übermittelt.

3.5. Werden bei Auftragserteilung keine Wünsche hinsichtlich der Terminologie geäußert, so werden Fachausdrücke in der allgemein üblichen und verständlichen Version der Zielsprache übersetzt.

3.6. Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber am Ausgangstext werden zusätzlich verrechnet, wenn es zu einem Mehraufwand für den Sprachdienstleister kommt.

3.7. Eine Verzögerung der Übermittlung der fertigen Dienstleistung hat keinen Einfluss auf den Preis.

§ 4. Höhere Gewalt

4.1. Für den Fall der höheren Gewalt hat der Sprachdienstleister den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Sprachdienstleister als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Sprachdienstleister Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.

4.2. Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des Sprachdienstleisters, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

§ 5. Haftung für Mängel (Gewährleistung)

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zumindest 1 Jahr ab Lieferung/Leistung.

5.1. Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll).

5.2. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Sprachdienstleister eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Sprachdienstleister behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.

5.3. Wenn der Sprachdienstleister die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zum Vertragsrücktritt.

5.4. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; dies falls verzichtet der Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.

5.5. Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekanntgibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn dem Sprachdienstleister Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist dem Sprachdienstleister ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.

5.6. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Übersetzungen.

5.7. Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmängel.

5.8. Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.

5.9. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Sprachdienstleister keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen.

5.10. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber verantwortlich.

5.11. Für die vom Auftraggeber beigestellten Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet der Sprachdienstleister, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer, im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 3.3. sinngemäß.

5.12. Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) wird der Sprachdienstleister nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung des Sprachdienstleisters für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit des Sprachdienstleisters vorliegt.

5.13. Für die, bei Konvertierungen entstandenen Dateiveränderungen übernimmt der Sprachdienstleister keinerlei Haftung. Grundsätzlich sind nur bearbeitbare Dateien zur Verfügung zu stellen.

5.14. Für die Bereitstellung von Dolmetschern/Sprachtrainern und Übersetzern wird keine Haftung übernommen, ausgenommen es handelt sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Fehlbesetzung.

§ 6. Schadenersatz

6.1. Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in … (zumindest 1) Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

6.2. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Sprachdienstleister sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt.

6.3. Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Informationen hinsichtlich einer Veröffentlichung an den Sprachdienstleister weiterzugeben und muss weiter vor Druckbeginn einen Korrekturabzug an den Sprachdienstleister übermitteln und um Freigabe ersuchen. Wird kein Korrekturabzug zur finalen Freigabe an den Sprachdienstleister übermittelt, so gehen Folgeschäden komplett zu Lasten des Auftraggebers und es können keine Schadensersatzforderungen an den Sprachdienstleister gestellt werden.

6.4. Es besteht keine Haftung für entgangenen Gewinn. Besteht von Seiten des Auftragnehmers eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden, so sind die Schadensersatzansprüche auf die Höhe des Betrages begrenzt, für den die Versicherung in diesem Fall auch Ersatz leistet.

§ 7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Alle dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum des Sprachdienstleisters.

7.2. Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Paralleltexte, Software ,Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z.B. Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum des Sprachdienstleisters und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

7.3. Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung des Sprachdienstleisters erfolgen.

7.4. Im Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories sind – falls nicht anders vereinbart – Eigentum des Sprachdienstleisters.

7.5. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memories bleiben – so nicht anders vereinbart – weiterhin Eigentum des Auftraggebers.

§ 8. Urheberrecht

8.1. Der Sprachdienstleister ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.

8.2. Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.

8.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sprachdienstleister gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angibt bzw. die Übersetzung zu anderen, als den angegebenen Zwecken verwendet. Der Sprachdienstleister wird solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Sprachdienstleisters dem Verfahren bei, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

8.4. Das Urheberrecht der Übersetzung liegt beim Übersetzer selbst.

§ 9. Zahlung

9.1. Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Übersetzung und nach Rechnungslegung zu erfolgen. Der Sprachdienstleister ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.

9.2. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe in Anrechnung gebracht.

9.3. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Sprachdienstleister vereinbarten Zahlungsbedingungen ( z.B. Akontozahlung) ist der Sprachdienstleister berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen nach vorheriger Mitteilung solange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1.).Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Sprachdienstleister in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

§ 10. Stornobedingungen

10.1. Bei der Stornierung bereits in Auftrag gegebener Dienstleistungen sind die bis zum Stornierungszeitpunkt erbrachten Leistungen vom Auftraggeber an den Sprachdienstleister zu bezahlen. Wird ein Auftrag noch vor Beginn der Bearbeitung widerrufen, so kommt es zur Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 10% des Auftragswertes, zumindest jedoch € 30,00 (exkl. MwSt.)

10.2. Kommt es zur Stornierung eines fix gebuchten Dolmetschers, entstehen folgende Stornokosten für den Auftraggeber:

Stornierung bis 14 Tage vor Auftrag: es entstehen keine Stornokosten für den Auftraggeber.

Stornierung bis 7 Tage vor Auftragsbeginn: es entstehen Stornokosten in der Höhe von 15% des Auftragsvolumens.

Stornierung bis 5 Tage vor Auftragsbeginn: es entstehen Stornokosten in der Höhe von 25% des Auftragsvolumens.

Stornierung bis 3 Tage vor Auftragsbeginn: es entstehen Stornokosten in der Höhe von 50% des Auftragsvolumens.

Stornierung bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn: es entstehen Stornokosten in der Höhe von 100% des Auftragsvolumens.

10.3. Wurden zum Stornozeitpunkt bereits Leistungen für den Dolmetscheinsatz erbracht, so werden diese in Rechnung gestellt.

10.4. Sollte ein Dolmetscheinsatz aus Gründen Höherer Gewalt nicht zustande kommen, so übernimmt der Sprachdienstleister keine Haftung und kann nicht zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden.

§ 11. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

§ 12. Schriftform

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister bedürfen der Schriftform. AGB des Auftraggebers, welche bspw. in einer Auftragsbestätigung übermittelt werden, ersetzen die AGB des Sprachdienstleisters nicht.

§13. Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungsverpflichtung hat der Vertragspartner zu tolerieren.

§14. Referenzen

Unternehmen und Firmen als Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, als Referenz von LINGUA:CARE erwähnt zu werden und auf der Referenzliste zu erscheinen.

§ 15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Sprachdienstleisters. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz des Sprachdienstleisters sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts als vereinbart.